CHRISTIAN BREITSCHWERDTIDEEN · VERANTWORTUNG · KLARHEIT
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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungs-, Interim-, Digital-, KI- und persönliche Begleitungsleistungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Christian Breitschwerdt und seinen Auftraggebern bzw. Kunden über die jeweils vereinbarten Leistungen. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch – soweit die jeweilige Leistung angeboten wird – gegenüber Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Leistungsbereiche

Gegenstand eines Vertrags können insbesondere Beratung und strategisches Sparring, Interim Management, Programm- und Projektsteuerung, KI-gestützte Lösungsentwicklung, Webseiten und digitale Systeme, Analysen und projektbezogene Umsetzungsleistungen, Leistungen für Immobilienunternehmen, Coaching, Mentoring, Workshops sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen sein.

Art, Umfang, Ziel, Termine, Leistungsgegenstände, Vergütung und gegebenenfalls Abnahmekriterien ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen konkreten Vereinbarung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, individuelle Vereinbarung oder einen entsprechend ausgestalteten verbindlichen Buchungsprozess zustande. Ein unverbindliches Erstgespräch begründet für sich genommen noch keinen entgeltlichen Auftrag.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können Terminpläne beeinflussen und – soweit vereinbart oder nach vorheriger Abstimmung – gesonderten Aufwand auslösen.

5. Beratungs-, Interim- und Sparringleistungen

Beratung, Interim Management und Sparring werden nach fachlicher Erfahrung und auf Grundlage der verfügbaren Informationen erbracht. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, vertrieblicher oder persönlicher Erfolg geschuldet. Unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben beim Auftraggeber, soweit im Rahmen eines Interim-Mandats keine konkreten Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnisse übertragen wurden.

6. Webseiten, digitale Systeme und KI-Leistungen

Digitale Leistungen werden auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs und der zum Leistungszeitpunkt verfügbaren technischen Möglichkeiten umgesetzt. Funktionsumfang, Browser-/Systemunterstützung, Hosting, Wartung, Pflege und laufende Weiterentwicklung sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Bei KI-gestützten Leistungen können Ergebnisse trotz sorgfältiger Konzeption technisch bedingte Fehler, Unvollständigkeiten oder Abweichungen enthalten. Soweit Ergebnisse für rechtliche, finanzielle, medizinische oder sonstige besonders folgenreiche Entscheidungen verwendet werden, obliegt die erforderliche fachliche Prüfung dem Auftraggeber bzw. entsprechend qualifizierten Fachpersonen.

7. Leistungen für Immobilienunternehmen und Drittangebote

Soweit Leistungen für Immobilienunternehmen unter Nutzung oder Einbeziehung externer Systeme, Datenquellen oder Partnerlösungen – etwa IMMO-WIZARD – erbracht werden, richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot. Leistungen und Verfügbarkeiten Dritter sind nicht automatisch Bestandteil meiner eigenen Leistungspflicht. Für externe Dienste können ergänzend deren eigene Bedingungen und Datenschutzbestimmungen gelten.

8. Änderungen und Zusatzleistungen

Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als Zusatzleistung angeboten werden. Vor zusätzlichem kostenpflichtigem Aufwand wird grundsätzlich eine Abstimmung über Inhalt und Vergütung vorgenommen.

9. Vergütung, Rechnungsstellung und Auslagen

Die Vergütung sowie Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Lizenz-, Produktions- oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern dies vereinbart oder vorab abgestimmt wurde.

10. Termine, Verschiebungen und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Für einzelne Coaching-, Mentoring- oder Sparringtermine gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde: Bei einer Absage mehr als 24 Stunden vor dem Termin kann der Termin grundsätzlich ohne zusätzliches Honorar verschoben werden. Für Projekt-, Workshop-, Produktions- und Interimtermine können im individuellen Angebot abweichende Storno- und Verschiebungsregelungen vereinbart werden.

11. Abnahme bei werkbezogenen Leistungen

Soweit eine Leistung nach ihrer konkreten Ausgestaltung einer Abnahme bedarf, wird der Auftraggeber das Arbeitsergebnis innerhalb angemessener Frist prüfen und wesentliche, vom vereinbarten Leistungsumfang abweichende Mängel nachvollziehbar mitteilen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Nutzungsrechte

Soweit im Rahmen eines Projekts urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, bestimmt sich der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte nach der individuellen Vereinbarung. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, werden nach vollständiger Zahlung diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich sind. Rechte an vorbestehenden Methoden, Vorlagen, Konzepten, Werkzeugen und allgemeinem Know-how verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

13. Rechte und Lizenzen Dritter

Für eingesetzte Software, Plattformen, KI-Dienste, Schriften, Bilder, Medien, Plugins, Hostingangebote oder sonstige Leistungen Dritter gelten gegebenenfalls deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Laufende Gebühren oder Lizenzen Dritter sind nur dann in meiner Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Vertraulichkeit

Als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche Informationen sowie persönliche Inhalte aus Einzelgesprächen werden vertraulich behandelt. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

15. Referenzen und Veröffentlichungen

Eine namentliche Veröffentlichung von Kunden, vertraulichen Projektdaten, nicht öffentlichen Ergebnissen, Logos oder Fallstudien erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Berechtigung oder Zustimmung besteht. Anonymisierte Erkenntnisse dürfen nur so verwendet werden, dass keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.

16. Erfolgsausschluss

Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg als Leistung geschuldet wird, wird kein bestimmtes wirtschaftliches, vertriebliches, persönliches, gesundheitliches oder sonstiges Ergebnis garantiert. Empfehlungen, Analysen und Impulse ersetzen die eigenverantwortliche Entscheidung des Auftraggebers.

17. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach anwendbaren zwingenden Produkthaftungs- oder Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.

18. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.

19. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Soweit im Rahmen eines konkreten Projekts zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein Gerichtsstand gesondert vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand: September 2026.

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